Staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Deutsche Rentenversicherung Bund umschreibt die volle Erwerbsunfähigkeitsrente mit folgenden Worten, Zitat: „Diese Rente soll Ihren Verdienst weitestgehend ersetzen“. Doch wer auf diese staatliche Vorsorge baut, wird im Ernstfall Schiffbruch erleiden. Denn die Voraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente sind hoch und die Rente, sofern man sie überhaupt erhält, ist extrem niedrig.

Vorraussetzungen

Voller Rentenanspruch: Der Rentenempfänger kann nicht mehr als 3 Stunden am Tag am Arbeitsleben teilnehmen
Halber Rentenanspruch: Der Rentenempfänger kann zwischen 3 und 6 Stunden täglich einer Arbeit nachgehen
Kein Rentenanspruch: Wer mehr als 6 Stunden täglich (auch mit Einschränkungen) arbeiten kann, erhält keine Rente

Die noch mögliche Arbeitstätigkeit bezieht sich dabei nicht auf den zuletzt ausgeübten Beruf bzw. auf die in der Vergangenheit erreichte Ausbildung und hat auch nichts mit dem sozialen Status zu tun. So hat zum Beispiel ein Arzt, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch mehr als 6 Stunden als Pförtner in einem Industriebetrieb arbeiten könnte, keinen Rentenanspruch.
Zusätzlich gelten weitere Voraussetzungen. Es muss mindestens über 5 Jahre eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit geleistet worden sein. Selbständige und Freiberufler fallen häufig nicht darunter und erhalten daher nicht einmal diese Minimalleistungen.

Das bedeutet in Zahlen

  • Halbe Erwerbsminderungsrente = ca. 14 % bis 17 % vom letzten Bruttoeinkommen
  • Volle Erwerbsminderungsrente = ca. 30 % bis 35 % vom letzten Bruttoeinkommen
  • Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag Erwerbsfähigkeit in 2015: ca. 730 € pro Monat

(Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand am 31.12.2015, Seiten: 18/19) (ca. 0,4 MB)

Wie man mit durchschnittlich 730 € einen Verdienst ersetzen soll, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund allerdings nicht weiter. Realistisch ist das der soziale Abstieg. Allein die private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in entsprechender Höhe kann bei Erwerbsausfall den gewohnten Lebensstandard sichern.
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