Die Riesterrente ist eine vom Staat geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage.
Diese betragen seit 2008:
- Grundzulage 154 € je Person
- Kinderzulage 185 € je Kind – geboren bis 31.12.2007
- 300 € je Kind -geboren ab 01.01.2008
Es wird unterschieden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung.
Um die volle Förderung zu erhalten beträgt der notwendige jährliche Sparbeitrag 4% ( maximal jedoch 2.100 € ) des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der ungekürzten Zulagen des laufenden Jahres. Der Mindestsparbeitrag für den unmittelbar Förderberechtigten beträgt 60 € jährlich. Ggf. ist ergänzend eine steuerliche Begünstigung der Riesterbeiträge möglich.
Die Anbieter der Riesterrente müssen – um die Zertifizierung ihres Produktes zu erhalten – zu Beginn der Auszahlungsperiode (in der Regel Rentenbeginn) mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Dieses gilt auch für Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen.
Zeroprov bietet die Riesterrente in folgenden Varianten an:
- Banksparplan
- klassische Rentenversicherung
- fondsgebunden Rentenversicherung
- Fondssparplan
Zum Kontaktformular Unverbindliches Angebot kostenfrei Kostenlos unter 0800 93767768