Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Die Beiträge zur Basisrente sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. So dürfen die Leistungsansprüche aus dem Vertrag nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar und veränderbar sein.
Für den Rentenbezug besteht kein Kapitalwahlrecht. Es besteht nur die Möglichkeit, sich die Leistung als monatliche Rente auszahlen zu lassen. Zusätzlich kann auch eine Versorgung des hinterbliebenen Ehepartners vereinbart werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, zusätzliche Risiken wie zum Beispiel Berufsunfähigkeit mit abzusichern. Als Sonderausgaben kann ein Höchstbeitrag von 20.000 € p. a., bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 40.000 € p. a. geltend gemacht werden, wobei zum Beispiel Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen abzuziehen sind. Im Jahr 2012 sind oben beschriebene Beiträge als Sonderausgaben 74% steuerlich abzugsfähig. Jedes Jahr erhöht sich der Anrechnungssatz um 2%, bis 2025 schließlich 100% erreicht sind.
Die Auszahlungen aus einer Basisrente unterliegen der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom Jahr, in welchen erstmals Zahlungen aus der Basisrente erfolgen. Von 2012 bis 2039 steigert sich dieser Satz von 64% auf 99%, ab 2040 ist die gesamte Auszahlung zu 100% steuerpflichtig. Eine Basisrente kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht vor Rentenbeginn gekündigt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Sie ist während der Ansparzeit unpfändbar. Analog Riester-Verträgen oder bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung wird der Vertragswert beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt, sofern der Abschluss wie die Beitragszahlungen vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgten.
Zum Kontaktformular Unverbindliches Angebot kostenfrei Kostenlos unter 0800 93767768