Riester-Rente

Honorarvermittlung von provisionsfreien Versicherungen und Geldanlagen.

Die Riesterrente ist eine vom Staat geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage.

Diese betragen seit 2008:

  • Grundzulage: 175 € je Person
  • Kinderzulage: 185 € je Kind – geboren bis 31.12.2007 / 300 € je Kind – geboren ab 01.01.2008

Es wird unterschieden zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderberechtigung.
Um die volle Förderung zu erhalten beträgt der notwendige jährliche Sparbeitrag 4% ( maximal jedoch 2.100 € ) des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der ungekürzten Zulagen des laufenden Jahres. Der Mindestsparbeitrag für den unmittelbar Förderberechtigten beträgt 60 € jährlich. Ggf. ist ergänzend eine steuerliche Begünstigung der Riesterbeiträge möglich.
Die Anbieter der Riesterrente müssen – um die Zertifizierung ihres Produktes zu erhalten – zu Beginn der Auszahlungsperiode (in der Regel Rentenbeginn) mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren. Dieses gilt auch für Fondssparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen.

Zeroprov bietet die Riesterrente in folgenden Varianten an:

  • Banksparplan
  • klassische Rentenversicherung
  • fondsgebunden Rentenversicherung
  • Fondssparplan

Zum Kontaktformular Unverbindliches Angebot kostenfrei Kostenlos unter 0800 93767768